
Die Stiftung
Unser Leitbild
Als Stiftung bürgerlichen Rechts will die Stiftung am Grunewald auf gemeinnütziger Basis dazu beitragen, im Sinne des Stiftungszwecks gesellschaftliche Probleme anzugehen und Lösungen anzubieten.

„Jedes Kind sollte gleiche Bildungs-Chancen und Zugang zu Kunst und Kultur haben. Jedes schlummernde Talent sollte entdeckt und gefördert werden. Hierbei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund.“
Winfried Wohlfeld, Stiftungsgründer

Effizienz & Transparenz
Als private Förderstiftung, die ihre Arbeit ausschließlich aus dem vom Stiftungsgründer eingebrachten Stammkapital finanziert, legen wir außerdem besonderen Wert auf Effizienz, Transparenz und Wirksamkeit der Projekte, die wir unterstützen.

Neutralität
Wir streben nach einem Wirken frei von religiöser, politischer, ethnischer oder sexueller Orientierung. Diese Neutralität bildet das Fundament unserer Arbeit: Sie stellt sicher, dass wir ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet sind.

Chancengleichheit
Chancen eröffnen, Perspektiven schaffen und Talente fördern. Junge Menschen, die durch schwierige Lebensumstände, fehlende finanzielle Mittel oder mangelnde Unterstützung gebremst werden, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Potenziale zu entfalten.
Motivation
Eine konstruktive Grundhaltung
Eine konstruktive Grundhaltung und eine differenzierte Einstellung zu Geld treiben unser Stiften an. Wir wollen mit unseren Mitteln Hilfe zur Selbsthilfe leisten.


Unsere Satzung
FAQs
Häufig gestellte Fragen
Kann die Stiftung derzeit weitere Projekte fördern?
Weitere Förderanträge sind jederzeit möglich. Der Vorstand entscheidet nach Art der Förderung, persönliches Engagement des Antragstellers, Effizienz und der noch zur Verfügung stehenden freien Mittel.
Wer kann Förderung erhalten?
Grundsätzlich können nur gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen der öffentlichen Hand Fördermittel beantragen, wenn deren Ziele und unsere Satzung Ziele übereinstimmen (siehe Angaben zu Förderantrag ↓)
Wie finanziert sich die Stiftung?
Die Stiftung finanziert sich derzeit ausschließlich aus, dem Verfügung, das der Stiftungsgründer der Stiftung im Rahmen einer Vermögensübertragung zur Verfügung gestellt hat.
Wer entscheidet über Förderzusagen?
In der Regel schlägt der Stiftungsgründer dem Vorstand eine Förderung vor, der dann mehrheitlich entscheidet.
Nach welchen Kriterien wird ein Förderantrag entschieden?
Liegen alle formalen Voraussetzungen vor, sind gesellschaftlicher Mehrwert, Effizienz und persönlicher Einsatz zur Zielerreichung wesentliche Entscheidungsgrundlagen.
Über welches Budget kann die Stiftung jährlich verfügen?
Je nach Aufwendungen im Anlagevermögen (Immobilien Unterhaltung) erreicht das Budget in der Regel einen siebenstelligen Betrag.
Ihre Frage wurde oben nicht beantwortet? Kontakt →
Unser Team
7 Mitglieder

Gründer & Vorsitzender
Winfried Wohlfeld
Diplombetriebswirt und Volljurist. War in seiner Berufszeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht tätig sowie
Geschäftsführer verschiedener GmbHs.

Stellv. Vorsitzende
Karin Wohlfeld
Volljuristin. War beruflich Referatsleiterin in der Bundes-Finanzverwaltung.
mit dem Stiftungsgründer verheiratet

2. stellv. Vorsitzende
Birgit Mende
Diplom-Lebensmitteltechnologin und Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH).
Tochter von Winfried aus erster Ehe

Vorstandsmitglied
Sascha Wohlfeld
Gesundheits- und Krankenpfleger (in einem Berliner Krankenhaus).
Sohn von Karin und Winfried Wohlfeld

Vorstandsmitglied
Melanie Robke
Facherzieherin für Teilhabe und Inklusion
(in einer Kindertagesstätte).
Tochter von Winfried und Karin Wohlfeld

Geschäftsführer
Christian Lee
über 25 Jahren in leitender Funktion in der Vertriebs- und Medienbranche seit 2020 Geschäftsführer der Stiftung.

Assistenz des Vorstands
Katharina Sattler
Seit 2026 als Assistenz des Vorstands neu im Team.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Die Stiftung am Grunewald unterstützt Projekte, die Bildung, kulturelle Teilhabe und soziale Entwicklung fördern – insbesondere für Menschen, deren Lebensumstände ihnen diese Chancen sonst verwehren würden.
1
Förderrichtlinien
Die Stiftung am Grunewald fördert einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung. Der eingereichte Antrag muss den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung entsprechen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Senioren sowie die Bereiche der Bildung, Kunst und Kultur.
2
Förderantrag
Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden. Antragssteller können nur gemeinnützige Organisationen oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen sein, die ebenfalls die Ziele der Stiftung verfolgen.
Inhalte des Antrags
- Kontaktdaten des Antragsstellers bzw. der antragstellenden Organisation
- Ansprechpartner, mitwirkende Personen inkl. Kontaktdaten
- beantragte Förderungssumme
- allgemeine Projektbeschreibung
- allgemeine Zielsetzung
- zeitliche Übersicht des Projektablaufs
- Finanzierungsplan des Projekts, ggf. ist eine zusätzliche Differenzierung über die beantragte Förderungssumme nötig
- Kontoverbindung
- Scan bzw. Kopie des Freistellungsbescheids, ggf. Satzung
3
Bewilligung
Über die Bewilligung von Förderanträgen entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
4
Sichtbarkeit
Wir erwarten von unseren Projektpartnern, dass die Stiftung im Rahmen des jeweiligen Projekts bzw. der jeweiligen Förderung im Außenverhältnis genannt und sichtbar gemacht wird.